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Außerbetriebliche Ausbildung zum Friseur / zur Friseurin

Während der Ausbildung werden in Partnerschaftsbetrieben Praktika durchgeführt, mit dem Ziel die Ausbildung in einem Betrieb fortzusetzen.

Der Ablauf

Neben Haarschnitt, Rasur und der Behandlung von Haar und Kopfhaut obliegt der Friseurin / dem Friseur zum Beispiel auch das Pflegen von Haarteilen und Perücken. Sie/er färbt, tönt und frisiert, legt Dauerwellen und formt Bärte und ist im Umgang mit den entsprechenden Chemikalien Experte. Zu ihren / seinen Aufgaben zählen auch die Hautpflege mit kosmetischen Behandlungen und die Nagelpflege. Einen großen Raum nehmen die Behandlung und die Beratung der Kunden ein.

Die Voraussetzungen

Förderung der Berufsausbildung von lernbeeinträchtigten und sozial benachteiligten Jugendlichen nach SGB III § 235 ff. Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) § 25 u. 26 BBiG.

Die Zielgruppe

Jugendliche und junge Erwachsene, die einen qualifizierten Berufsabschluss erwerben wollen und die Voraussetzungen der Benachteiligtenförderung erfüllen.

Die Ziele des Angebots

Die Ausbildung dauert 3 Jahre und endet mit der Gesellenprüfung vor der Handwerkskammer Bremen.

Kontakt

Carina Rosebrock
Fax: 0421-30 380 15

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