Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
Die Hilfe soll das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezuges zur Familie seine Verselbstständigung fördern. Der Erziehungsbeistand bzw. die Betreuungshilfe ist ein auf den individuellen Bedarf ausgestaltetes Hilfsangebot.
Der Ablauf
Der Erziehungsbeistand/Betreuungshilfe ist eine intensive Form der ambulanten Hilfe zur Erziehung. Das Angebot richtet sich an das einzelne Kind bzw. den Jugendlichen unter besonderer Berücksichtigung des familiären Systems sowie des sozialen Umfeldes.
Die Voraussetzungen
Die Eltern (der alleinerziehende Elternteil) stellen einen Antrag beim zuständigen Jugendamt und erhalten eine Bewilligung. Die gesetzlichen Grundlagen der Erziehungsbeistandschaft sind die Hilfen zur Erziehung nach § 27 und § 30 SGB VIII.
Die Zielgruppe
Kinder und Jugendliche von 9 – 17 Jahre
Die Ziele des Angebots
- Aufarbeitung von Entwicklungs- und Sozialisationsdefiziten
- Entwicklung sozialer Kompetenz
- Vermeidung der Herausnahme des Kindes
- Konfliktfreies Zusammenleben durch Erarbeitung adäquater Problemlösungsstrategien
- Stabilisierung des familiären Systems
- Aktivierung vorhandener Ressourcen
- Unterstützung bei Eingliederung in Schule, Ausbildung oder Arbeit
- Entwicklung einer sinnvollen Freizeitgestaltung
- Eigenverantwortliche Lebensführung
Weitere Informationen
Montag bis Freitag Termine nach Vereinbarung