Wohnwerk - sozialpädagogisch betreutes Wohnen in Wohngemeinschaften oder in Form eines Einzelwohnens
nach § 27 i. V. m. § 34, § 35a oder § 41 SGB VIII
„Wohnwerk“ bietet jungen Menschen Unterstützung bei der Verselbstständigung hin zu einer eigenen Wohnung. Das Angebot ist stark am Einzelfall orientiert und richtet sich nach den Bedarfen und Ressourcen der Jugendlichen.
Das „Wohnwerk“-Team besteht aus männlichen und weiblichen Fachkräften sowie einer Betreuungshelferkraft, die in regelmäßigem Austausch miteinander stehen und an 7 Tagen in der Woche 24 Stunden sowie an Feiertagen und am Wochenende erreichbar sind.
Der Ablauf
Vor Aufnahme des jungen Menschen findet ein ausführliches Aufnahmegespräch und somit eine ausführliche Kontext- und Auftragsklärung statt. Hierbei werden die konkreten Ziele im Rahmen des Hilfeplanverfahrens individuell und partizipativ ausgehandelt. An den Hilfezielen und dem individuellen Bedarf orientiert sich die nachfolgende Hilfeerbringung in Form von Beratung, Begleitung und Assistenz.
Das Unterstützungsangebot zielt primär darauf ab, jungen Menschen ein sozialpädagogisch begleitetes Wohnen anzubieten, um eine weitgehende Verselbständigung zu erlangen bei gleichzeitig gesicherter Schul-, Ausbildungs-/Erwerbsarbeitsperspektive, sicheren finanziellen Verhältnissen und einer ausgeprägten Fähigkeit zur autonomen, gelingenden Lebensführung.
Die Voraussetzungen
Der Zugang zum „Wohnwerk“ erfolgt in jedem Fall über das Jugendamt und setzt einen entsprechenden Hilfebedarf nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (möglich: § 27 i. V. m. § 34, § 35a oder § 41 SGB VIII) voraus.
Die Hilfe beginnt, wenn alle an der Hilfeplanung Beteiligten, d.h. der junge Mensch, die zuständige Fachkraft des Jugendamtes, ggf. die Erziehungsberechtigten, evtl. gesetzliche Betreuer*innen, sowie die Mitarbeitenden des IB entscheiden, dass die Hilfeform den benötigten Raum in Bezug auf Schutz, Förderung und umfassende Entwicklungschancen für den jungen Menschen bietet. Voraussetzung für die Aufnahme ist immer die Freiwilligkeit des Jugendlichen.
Die Zielgruppe
Zielgruppe des „Wohnwerks“ sind Jugendliche und junge Erwachsene im Alter ab 16 Jahren, die das Ziel der Verselbstständigung verfolgen und in einer eigenen Wohnung ihren zukünftigen Lebensmittelpunkt sehen.
Die Ziele des Angebots
„Wohnwerk“ bietet jungen Menschen die Möglichkeit, bei der Verselbstständigung hin zu einer eigenen Wohnung unterstützt zu werden. Das Angebot ist stark am Einzelfall orientiert und richtet sich nach den Bedarfen und Ressourcen der Jugendlichen.