Schulassistenz / Inklusionshilfen
Seit Herbst 2023 ist die IB West gGmbH auch im Bereich der sozialpädagogischen Einzelbetreuung tätig. Der Einsatz von persönlichen Schulassistent*innen als Inklusionshelfer*innen zielt auf Kinder mit körperlichen oder seelischen Beeinträchtigungen und / oder sonderpädagogischen Förderbedarf ab, um diesen den Schulbesuch grundsätzlich zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Die Voraussetzungen
Die Kosten für die Inklusionshilfe werden in den meisten Fällen entweder vom Sozialamt (Hilfen nach §§53,54 SGB XII) oder vom Jugendamt (§35a SGB VIII) übernommen. Im Allgemeinen werden die Anträge vom örtlich zuständigen Sozialhilfeträger angenommen und, sofern dieser für die Kostenübernahme nicht zuständig ist, an den zuständigen Jugendhilfeträger weitergeleitet.
Weitere Informationen
Ansprechpartnerin: Julia Grimberg - Leitung Soziale Arbeit
eMail: julia.grimberg@ib.de
mobil: 0160-94822932