Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII (Rastatt)
Eine Schulbegleitung ist dann als Hilfeform geeignet, wenn der individuelle Bedarf eines seelisch behinderten oder von einer seelischen Behinderung betroffenen Kindes oder Jugendlichen nicht mehr von der Schule gewährleistet werden kann, um am Unterricht adäquat teilnehmen zu können. Die Integrationshilfe ist an der jeweiligen Schule im Unterricht tätig.
Die Voraussetzungen
Teilnehmen können Schüler*innen, bei denen ein Hilfebedarf festgestellt wurde. Das Jugendamt berät Sorgeberechtigte und gemeinsam wird der Umfang der Hilfen festgelegt. In regelmäßigen Hilfeplangesprächen wird der Bedarf überprüft und ggf. angepasst.
Die Zielgruppe
Kinder und Jugendliche, die in der Schule Unterstützung brauchen um dem Unterricht folgen und die an sie gestellten Aufgaben bearbeiten zu können.
Die Ziele des Angebots
Ziel der Leistung ist es, die Kinder/Jugendlichen bei der Bewältigung des Alltags in der Schule assistierend zu unterstützen, gemeinsam Partizipationsmöglichkeiten zu erschließen und dadurch inklusives Leben zu ermöglichen. Die Integrationshelfer*innen unterstützen die Schüler*innen darin dem Unterricht umfänglich zu folgen. Dies erfolgt durch:
- Ausbau vorhandener Fähigkeiten, Stärken und Ressourcen
- Herausführen aus sozialer Isolation, Erweiterung der psychosozialen und kommunikativen Kompetenzen
- Ermöglichung weitgehend selbstbestimmter Lebensgestaltung im Rahmen der Regeln und Normen von Schule
- Förderung der Umsetzung schul- und berufsbezogener individuell angepasster Forderungen im Rahmen der gesetzlichen Schulpflicht
- Förderung und Umsetzung einer angemessenen Tagesstruktur und Freizeitgestaltung.