Erwerb der Fahrerlaubnis Gabelstapler
Der Gabelstapler ist ein unverzichtbares Hilfsmittel im Handel und in der Logistik.
Dieses Flurförderzeug darf ausschließlich von geeigneten und ausgebildeten Mitarbeiter*innen bedient werden.
Der erforderliche Befähigungsnachweis wird auch als "Staplerschein" bezeichnet und berechtigt
Sie zum Fahren eines Gabelstaplers. Die Qualifizierung soll gewährleisten, dass jeder Fahrer die
spezifischen Funktionen und Besonderheiten von Flurförderzeugen kennt, beherrscht und die damit
verbundenen möglichen Gefährdungen für sich und andere richtig einschätzen und vermeiden kann.
Der Ablauf
1. Theoretischer Teil
Sicherheitsbestimmungen
- Unfallverhütungsvorschriften
- Betriebsanleitungen
- bestimmungsmäßige Verwendung
- Rechtsvorschriften und Richtlinien
- Ausrüstung
- Betrieb und Wartung
Gerätetechnik
- Standsicherheit
- Antriebsarten
- Grundlagen der Mechanik und Elektronik
- Aufbau und Arbeitsweise
2. Praktischer Teil
Anwendung
- Aufnehmen und Transportieren von Lasten
- Absetzen und Stapeln von Lasten
- Gebrauch von üblichen Anbaugeräten
- intensive praktische Bedienung von Staplern
3. Abschuss
- Schriftliche und praktische Prüfungsabnahme
Die Voraussetzungen
Der Teilnehmer an der Qualifizierung muss:
- mindestens 18 Jahre alt sein
- erforderliche körperliche Eignung nachweisen
Lehrgangskosten
Bei Vorliegen der entsprechen-den Voraussetzung ist eine Förderung nach
SGB III / SGB II (Bildungsgutschein) möglich.
Weitere Informationen
Termine
- individueller Einstieg
- Unterricht im Zeitraum von 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr