Integrationsmanagement
Beratung von Geflüchteten in Anschlussunterbringung AU mit Aufenthaltstitel, Aufenthaltsgestattung, Duldung oder mit Aufenthaltstitel nach §24 AufenthG (Ukrainer)
Die Integrationsmanager*innen des IB beraten und unterstützen Geflüchtete aus dem süd-westlichen Enzkreis bei deren Integration in den Alltag. Hierbei geht es besonders um die Stabilisierung der Lebens- und
Wohnverhältnisse, die Arbeitssuche, den Spracherwerb sowie die Förderung der Bildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Sie bieten eine umfassende Beratung und verweisen je nach Bedarfslage an bestehende Regeldienste. Zudem kooperieren die Integrationsmanager*innen eng mit den aufnehmenden Gemeinden und unterstützen das Ehrenamt vor Ort. Dabei stehen die gesellschaftliche Integration und die Befähigung zur Selbständigkeit stets im Vordergrund.
Die Kernaufgaben sind:
- Einzelfallhilfe zu vielen Fragen des alltäglichen Lebens durch niedrigschwellige und kultursensible Beratung
- Erstellen und Weiterentwickeln eines individuellen Integrationsplanes, in dem Integrationsziele und die hierfür notwendigen Schritte festgelegt und nachverfolgt werden
- Aufklärung über fachspezifische Beratungsangebote und Weiterleitung an jeweilige bestehende Regeldienste
- Information über bestehende bürgerschaftliche und zivilgesellschaftliche Strukturen und Hilfe bei Eingliederung in Vereine
- Netzwerkarbeit
Der Ablauf
Die Integrationsmanager*innen nehmen nach Zuweisung in die Gemeinde Kontakt mit den Geflüchteten auf, um eine Erstberatung zu vereinbaren. Im Anschluss wird mit jedem volljährigen Geflüchteten ein individueller Integrationsplan erstellt, in dem Ziele formuliert und zugleich die zur Zielerreichung notwendigen Schritte festgehalten werden. Das Maß an Unterstützung richtet sich dabei stets nach dem Integrationsstand und dem Grad an Eigenständigkeit. Zu Beginn kann die Beratung aufsuchend durchgeführt werden - auf Dauer ist es vorgesehen, dass die Geflüchteten die Beratung im Rahmen der Sprechstunden oder zu individuell vereinbarten Terminen eigenverantwortlich in Anspruch nehmen.
Geflüchtete in privater Unterkunft ohne Zuweisung des Landratsamtes müssen selbstständig Kontakt mit den zuständigen Integrationsmanager*innen aufnehmen.
Die Voraussetzungen
- Aufenthaltstitel für Geflüchtete in Deutschland durch abgeschlossenes positives Asylverfahren, durch §24 AufenthG (Ukrainer) oder durch weitere Möglichkeiten eines rechtskräftigen Aufenthalts für abgelehnte Asylbewerber
- Bei laufendem Asylverfahren und dementsprechender Aufenthaltsgestattung oder bei abgeschlossenem negativem Asylverfahren und dementsprechender Duldung hat man nach zweijährigem Aufenthalt in der vorläufigen Unterbringung Anspruch auf Zuweisung in Anschlussunterbringung und somit Anspruch auf Unterstützung durch das Integrationsmanagement
Die Zielgruppe
Geflüchtete aus dem süd-westlichen Enzkreis in Anschlussunterbringung AU, in privaten Unterkünften mit Asylantragstellung ab 2015 oder mit Aufenthaltstitel nach §24 AufenthG (Ukrainer)
Die Ziele des Angebots
Unterstützung der Menschen bei lebensweltlichen Herausforderungen und Belangen der gesellschaftlichen Integration, Erläuterung der eigenen Verantwortlichkeiten innerhalb dieser Prozesse und Förderung der unabhängigen und eigenständigen Teilhabe am gesellschaftlichen Miteinander.