Psychosoziale Prozessbegleitung
Begleitung für Opfer von Gewalt- und Sexualstraftaten Wir bieten Ihnen unsere Unterstützung an!
Im Rahmen der Psychosoziale Prozessbegleitung (PSPB) bieten wir qualifizierte Begleitung und Unterstützung der Verletzten im gesamten Strafverfahren. Das Angebot umfasst eine alters- und entwicklungsgerechte Informationsvermittlung für Verletzte und kann in jedem Stadium des Strafverfahrens implementiert werden. Es ermöglicht Verletzten eine individuelle Auseinandersetzung mit Ängsten und Belastungen im Rahmen des Strafverfahrens, hat jedoch keine rechtliche oder rechtsvertretende Funktion.
Die PSPB ersetzt keine Beratung oder Therapie und ist geprägt von Neutralität gegenüber dem Strafverfahren und den Prozessbeteiligten. Es schließt Gespräche mit Verletzten über den zur Verhandlung stehenden Sachverhalt aus.
Nehmen Sie Kontakt auf!
Unsere Mitarbeitenden:
Ursula Schade: 06131 67 27 92
Anette Fleck: 0151 422 01 721
Der Ablauf
Phase vor der Hauptverhandlung:
- Kennenlernen
- Bedürfnisse der Verletzten abklären
- Information über formalen Ablauf des Strafverfahrens
- Begleitung im Rahmen des Ermittlungsverfahrens
- Gerichtsbesichtigung
Hauptverhandlung:
- Organisation der An- und Abreise
- Begleitung während der Hauptverhandlung
- Wartezeiten überbrücken
- Begleitung zur Vernehmung
- Teilnahme an Urteilsverkündung
- Begleitung zur Zeugenstelle Nachbereitung
- Unterstützung bei Fragen zum Ausgang des Verfahrens
- Vermittlung weiterer Unterstützungsangebote
- Fortführung der Psychosozialen Prozessbegleitung bei Rechtsmitteln
Nachbereitung
- Unterstützung bei Fragen zum Ausgang des Verfahrens
- Vermittlung weiterer Unterstützungsangebote
- Fortführung der Psychosozialen Prozessbegleitung bei Rechtsmitteln
Die Voraussetzungen
Der Anspruch auf kostenfreie Beiordnung ist in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Sie können einen Antrag auf kostenfreie Beiordnung Psychosozialer Prozessbegleitung stellen.
Die Zielgruppe
An wen richtet sich die Psychosoziale Prozessbegleitung?
- Kinder und Jugendliche als Verletzte von schweren Gewalt- und Sexualstraftaten
- Besonders belastete erwachsene Verletzte:
- mit Behinderung oder psychischer Beeinträchtigung
- schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten