Unterstützte Beschäftigung in Wetzlar
Integration von Menschen mit Beeinträchtigung in den Arbeitsmarkt
Wir unterstützen bei der Suche nach einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und begleiten bei der Einarbeitung und Qualifizierung.
Mögliche Arbeitsfelder für unsere Teilnehmer sind: Grundtätigkeiten, die das Fachpersonal entlasten. Diese finden sich z. B. in der Seniorenbetreuung, der Hauswirtschaft, im Lager, der Fertigung, oder der Entsorgung.
Der Ablauf
Ein Gewinn für jedes Unternehmen
Die Integration in den Arbeitsmarkt hat für jeden Menschen eine wirtschaftliche und soziale Bedeutung. Menschen mit Behinderung zeichnen sich in der Regel aus durch
- Pünktlichkeit
- Zuverlässigkeit
- ein hohes Maß an Arbeitsbereitschaft
- Arbeitszufriedenheit
- seltene Krankheitstage
- Betriebstreue.
Sie sind im Betrieb ein soziales Aushängeschild, förderlich für das Betriebsklima und helfen, das Sozialverhalten der Mitarbeiter zu verbessern. Eine gute Einarbeitung unserer Teilnehmer soll über eine begleitete und individuell geförderte betriebliche Erprobung erfolgen.
Die Maßnahme gliedert sich in drei Phasen:
1. EINSTIEGSPHASE
Eignungsfeststellung und betriebliche Erprobung
2. QUALIFIZIERUNGSPHASE
Praxisorientiertes Qualifizieren und Einarbeiten im Betrieb
3. STABILISIERUNGSPHASE
Vorbereitung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
Die Maßnahme wird von der Bundesagentur für Arbeit gefördert und finanziert. Alle Teilnehmer sind unfall- und haftpflichtversichert.
Die Zielgruppe
Die Zielgruppe sind Menschen mit Beeinträchtigung mit einem Potenzial für eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, die für ihre Integration arbeitsplatzbezogene Unterstützungsleistungen benötigen.
Zur Zielgruppe gehören insbesondere
- Menschen mit Lernbehinderung im Grenzbereich zur geistigen Behinderung
- Menschen mit geistiger Behinderung im Grenzbereich zur Lernbehinderung
- Menschen mit einer psychischen Behinderung und/oder Verhaltensauffälligkeiten (nicht im Akutstadium)
Nicht zur Zielgruppe gehören Menschen mit Behinderung, die werkstattbedürftig im Sinne des § 136 SGB sind.
Die Ziele des Angebots
Ziel ist die Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im Anschluss an die Einarbeitung und Qualifizierung.
Teilhabe am Arbeitsmarkt ist Teilhabe an der Gesellschaft und Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben.
Trotz Beeinträchtigung nicht abseits stehen – das ist erklärtes Ziel der Maßnahme.