Zusatzqualifizierung Wahlmodul Medienkompetenz
Für Lehrkräfte im Bereich DaZ /DaF
Im Rahmen der neu konzeptionierten Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte im Bereich Deutsch als Zweitsprache in der Erwachsenenbildung“ (ZQ DaZ) gibt es vier Wahlmodule, an denen erstmalig auch bereits nach § 15 Abs. 1 oder Abs. 2 IntV zugelassene Lehrkräfte teilnehmen können.
Die neuen vier Wahlmodule sind:
• Medienkompetenz
• Testen, Prüfen, Evaluieren
• Linguistische Kompetenz und
• Umgang mit besonderem Förderbedarf
Das Wahlmodul Medienkompetenz findet in einem Umfang von 16 Unterrichtseinheiten statt. Schwerpunkte sind u.a. Unterrichten im Virtuellen Klassenzimmer und die Verwendung von Lernmanagement-Systemen. Das Wahlmodul findet online statt.
Für die Neuzulassung der Integrationskursträger müssen diese vorweisen, dass ihre Lehrkräfte Digitale Kompetenzen vorweisen. Dazu empfehlen sie die Teilnahme am Wahlmodul Medienkompetenz.
Die einzelnen Themen sind:
- Analoge und Digitale Lernumgebung
- Mediengestützte Unterrichtsszenarien
- „Bring Your Own Device“ – BYOD
- Apps im Unterricht
- Web-Ressourcen und Anwendungen
- Virtuelles Klassenzimmer und Lernmanagement-Systeme
- Rolle der Lehrkraft
Technische Voraussetzungen:
- Computer oder Laptop (empfohlen) /Tablet (eine Teilnahme mit einem Smartphone ist ausgeschlossen)
- Smartphone für interaktive Aufgaben
- Lautsprecher und Mikrofon oder Headset
- gute Internetverbindung
Wahlmodul Medienkompetenz- reines Online-Seminar:
- Dienstag, 4. Juni 2024
- Mittwoch, 5. Juni 2024
- Donnerstag, 6. Juni 2024
- Freitag, 7. Juni 2024
jeweils 4 UE von 14:00 - 17:15 Uhr
Dozentin: Oxana Bambuch
Kosten: 200,- €
Um sich anzumelden schicken Sie bitte folgende Unterlagen (s.u. im Download)
per Post in die Lindwurmstr. 117, 80337 München zu Hd. von Frau E. Simon:
- ausgefüllte und original unterzeichnete Anmeldung
- ausgefüllte und original unterzeichnete Seminarvertrag und Datenschutzblatt
- Kopie vom BAMF-Bescheid (Zulassung zur ZQ)
- kurzen Lebenslauf
Pro Jahr kann die Teilnahme an bis zu zwei Wahlmodulen vom Bundesamt gefördert werden.
Für die Kostenrückerstattung (max. 188, pro Modul) müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
• erfolgreicher Abschluss des jeweiligen Moduls
• Nachweis von 100 UE als Lehrkraft in Integrationskursen des BAMF oder in Berufssprachkursen nach § 45 a AufenthG. im Zeitraum von 12 Monaten nach dem Abschluss des jeweiligen Wahlmoduls
Weitere Informationen:
https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/TraegerLehrFachkraefte/LehrFachkraefte/ZusatzqualifizierungDaFDaZ/zusatzqualifizierung-daf-daz-node.html
Anmeldung schriftlich per Mail bei Elena.Simon@ib.de