Finanziert aus Landesmitteln, die der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), auch Antidiskriminierungsgesetz genannt, bildet seit 2006 den rechtlichen Rahmen für den Schutz vor Diskriminierung.
Eine Diskriminierung im Sinne des AGG ist die Ungleichbehandlung einer Person aufgrund folgender Merkmale:
aus Gründen der ethnischen Herkunft oder aus rassistischen Gründen
wegen des Geschlechts
wegen der Religion oder Weltanschauung
wegen einer Behinderung
wegen des Alters oder
wegen der sexuellen Identität.
Wir möchten Sie nicht alleine lassen, wenn Sie sich diskriminiert fühlen. Denn jeder Mensch hat ein Recht darauf, gleich behandelt zu werden und mit seinen individuellen Voraussetzungen an der Gesellschaft teilzuhaben.
Diskriminierung kann überall statt finden, zum Beispiel:
am Arbeitsplatz
bei der Arbeitssuche
bei der Wohnungssuche
in der Schule
im Umgang mit Behörden
in der Freizeit
Es gibt unterschiedliche Formen von Diskriminierung. Nicht immer ist eine Diskriminierung offensichtlich.
Sie fühlen sich diskriminiert und benötigen Informationen zu der Beratung zum Thema Antidiskriminierung?
Jede*r kann sich melden, der Hilfestellung rund um das Thema Antidiskriminierung benötigt.
Jede*r kann sich melden, der Hilfestellung rund um das Thema Antidiskriminierung benötigt.