Beratungssatellit für Antidiskriminierung
im Landkreis Freudenstadt
finanziert aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat
Der Ablauf
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), auch Antidiskriminierungsgesetz genannt, bildet seit 2006 den rechtlichen Rahmen für den Schutz vor Diskriminierung.
Eine Diskriminierung im Sinne des AGG ist die Ungleichbehandlung einer Person aufgrund folgender Merkmale:
- aus Gründen der ethnischen Herkunft oder aus rassistischen Gründen
- wegen des Geschlechts
- wegen der Religion oder Weltanschauung
- wegen einer Behinderung
- wegen des Alters oder
- wegen der sexuellen Identität.
Wir möchten Sie nicht alleine lassen, wenn Sie sich diskriminiert fühlen. Denn jeder Mensch hat ein Recht darauf, gleich behandelt zu werden und mit seinen individuellen Voraussetzungen an der Gesellschaft teilzuhaben.
Diskriminierung kann überall statt finden, zum Beispiel:
- am Arbeitsplatz
- bei der Arbeitssuche
- bei der Wohnungssuche
- in der Schule
- im Umgang mit Behörden
- in der Freizeit
Es gibt unterschiedliche Formen von Diskriminierung. Nicht immer ist eine Diskriminierung offensichtlich.
Sie fühlen sich diskriminiert und benötigen Informationen zu der Beratung zum Thema Antidiskriminierung?
Die Voraussetzungen
Jede*r kann sich melden, der Hilfestellung rund um das Thema Antidiskriminierung benötigt.
Die Zielgruppe
Jede*r kann sich melden, der Hilfestellung rund um das Thema Antidiskriminierung benötigt.