Assistierte Ausbildung flexibel
AsA flex
Mit der Assistierten Ausbildung flexibel (AsA flex)
nach § 74 – 75a SGB III bzw. § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 74 -75a SGB III
Agentur für Arbeit und Jobcenter Göppingen
werden Auszubildende, Einstiegsqualifikanten und Ausbildungsbetriebe bei der erfolgreichen Durchführung der Ausbildung individuell unterstützt.
Der Ablauf
Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen erforderlich:
• Kopie des Ausbildungsvertrags oder des Einstiegsqualifizierungsnachweises
• Kopie des Abgangs- bzw. Abschlusszeugnisses der Schule
• Kopie des aktuellen Berufsschulzeugnisses
• Nachweis einer Masernschutzimpfung oder einem Immunitätsnachweis
Die Voraussetzungen
Die Anmeldeunterlagen müssen beim Internationalen Bund vollständig vorliegen, danach prüft die Berufsberatung der zuständigen Arbeitsagentur oder das Jobcenter die Voraussetzungen und stimmt ggf. der Förderung zu.
Die Zielgruppe
An der Assisitierten Ausbildung flexibel können Auszubildende oder Einstiegsqualifikanten teilnehmen, die aufgrund ihrer individuellen Situation besondere Hilfen benötigen, um ihre Ausbildung oder EQ erfolgreich bestehen zu können.
Die Ziele des Angebots
Die Assisterte Ausbildung flexibel unterstützt Auszubildende und Einstiegsqualifikanten beim erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung oder ihrer Einstiegsqualifizierung.
Weitere Informationen
Die Unterrichtszeiten für den Stütz- und Förderunterricht liegen hauptsächlich im Abendbereich und finden außerhalb der Arbeitszeit statt.