§ 16e i Ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung
Ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung nach §16e und §16i
Die Jobcoaches des IB Waiblingen unterstützen Beschäftigte, die nach dem Teilhabechancengesetz (§16e und §16i) gefördert werden.
Der Ablauf
Sie werden in Einzelgesprächen von einem Jobcoach unterstützt. Die Gespräche finden über einen Zeitraum von 2 (§16e) bzw. 5 (§16i) Jahren statt, in der Regel im Büro des IB, nach Vereinbarung aber auch in der Nähe Ihres Arbeits- oder Wohnortes.
Die Voraussetzungen
Die Zuweisung erfolgt über das zuständige Jobcenter RemsMurr.
Die Zielgruppe
Beschäftigte, die nach dem Teilhabechancengesetz (§16e und §16i) gefördert werden.
Die Ziele des Angebots
- Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses
- Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- Unterstützung bei Belangen rund um Ihren beruflichen Neustart
- Eingliederung in den Ersten Arbeitsmarkt