Mensch & Teilhabe
Anderer Leistungsanbieter nach §60 SGB IX
Unser Angebot versteht sich als Alternative zu Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). Wir streben die Integration auf dem Arbeitsmarkt für jeden Menschen an.
Kommen Sie zu uns, wenn
- Sie derzeit nicht arbeitsmarktfähig sind und das Erreichen der Arbeitsmarktfähigkeit realistisch erscheint,
- Sie offen sind für ein inklusives Leben und Arbeiten,
- Sie die Nähe zum allgemeinen Arbeitsmarkt suchen.
Wir bieten
- Möglichkeiten zur praktischen beruflichen Orientierung,
- Grundqualifizierung und/oder das notwendige Training zur Einübung von Routine für die gewählte Helfertätigkeit,
- Orientierung am Arbeitsmarkt,
- Feste pädagogische Ansprechpersonen,
- Bei Bedarf medizinische und psychologische Begleitung,
- Begleitung und Unterstützung zur persönlichen und sozialen Stabilisierung,
- Mobilitätstraining,
- Begleitende Angebote, wie Training von Kulturtechniken, sportliche Betätigung und Kreativ- und Kulturangebote,
- Unterstützung und Begleitung bei der Suche und Auswahl von Betrieben.
Im Betrieb (Praktikum):
- Begleitung und individuelle Qualifizierung am Arbeitsplatz durch Jobcoaching,
- regelmäßige Betriebskontakte zu den Teilnehmenden und den Verantwortlichen in den Betrieben,
- Bildungs- und Reflexionstage
Der Ablauf
Eingangsverfahren nach § 57 Abs. (1) Nr. 1 SGB IX (3 Monate)
Das Eingangsverfahren dient zur einzelfallbezogenen Feststellung, ob mit den angebotenen Leistungen Teilhabe am Arbeitsleben zu realisieren ist, welche Berufsfelder und Tätigkeiten in Betracht kommen und welche anderen berufsbildenden Leistungen und ggfs. ergänzenden Leistungen zur Eingliederung in das Arbeitsleben in Betracht kommen
Berufsbildungsbereich nach § 57 Abs. (1) Nr. 2 SGB IX (2 Jahre)
Der Berufsbildungsbereich hat die Zielsetzung, die persönliche Entwicklung der Teilnehmenden zu fördern, ihre beruflichen und lebenspraktischen Fähigkeiten planmäßig zu entwickeln und sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder auf geeignete Tätigkeiten im Arbeitsbereich vorzubereiten
Der Erwerb der berufspraktischen Kenntnisse und Fähigkeiten erfolgt in den Bereichen Hotel/ Gaststätten/ Hauswirtschaft, Lager/ Handel, Büropraxis, Garten- und Landschaftsbau, Farbe, Holz, Bau, Metall oder Elektro.
Begleitung und Betreuung
Die teilnehmenden Menschen mit Behinderung werden durchgängig individuell von erfahrenen pädagogischen Fachkräften betreut.
Die Zielgruppe
Besonders betroffene Menschen, die auf Grund der Art und Schwere ihrer Behinderung:
- nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können und
- von denen erwartet werden kann, dass sie nach der Teilnahme an Maßnahmen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, ggf. zunächst mit Unterstützungsleistungen, nachgehen können und
- Anspruch auf Leistungen nach §§ 57 und 58 SGB IX haben und
- Kostenübernahmezusage vorlegen können.
Die Ziele des Angebots
Zielsetzung unserer Angebote ist es, Menschen mit Handicaps Alternativen zu Tätigkeiten in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) zu bieten, ihnen zu ermöglichen, Teilhabe am Arbeitsleben in einer besonders geschützten Umgebung zu erlangen ohne ausschließlich unter gleichermaßen Betroffenen abgeschottet betreut und begleitet zu werden.
Sie haben bei uns jederzeit die Möglichkeit, mit Menschen in Kontakt zu kommen, die nicht zur gleichen Betreuungsgruppe gehören oder die gleichen Handicaps haben, jedoch an derselben Zielsetzung arbeiten – früher oder später und mithilfe unterschiedlicher Unterstützungsinstrumente den Übergang in Arbeit und Beschäftigung zu schaffen.
Weitere Informationen
Zeitlicher Rahmen
Die Teilnahme ist bis zu 27 Monaten möglich und erfolgt i. d. R. in Vollzeit (mind. 35 Std. pro Woche). Abweichungen sind möglich. Die Aufnahme von Interessent*innen ist jederzeit möglich.
Mittagessen, Arbeitskleidung
Die Teilnehmenden erhalten täglich ein Mittagessen und werden mit der erforderlichen Arbeitskleidung ausgestattet.
Fahrdienst
Bereits im ersten Informationsgespräch vor der Aufnahme klären wir mit Interessent*innen die Art und Weise des erforderlichen Transfers in unsere Einrichtung. Die Grundlage für die Entscheidung, welches Transportmittel zur Nutzung in Frage kommt, bildet der Grad der Ausprägung der individuellen Mobilität der Interessent*innen. Einen weiteren Aspekt bildet die Entfernung des Wohnortes von unserer Einrichtung.
Wird ein Fahrdienst benötigt, vereinbaren wir mit unserem Kooperationspartner die Eintaktung in seinen Routenplan. Die Kosten für den Fahrdienst übernimmt der Kostenträger gesondert als individuelle Leistung nach § 73 SGB IX.