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Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Berufssprachkursen nach § 18 Abs. 5 DeuFöV

Additive Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Berufssprachkursen

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) führt seit 2016 Berufssprachkurse auf Grundlage der Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV) gemäß § 45a Abs. 3 AufenthG über private und öffentliche Träger durch. Diese Kurse haben als Ziel das Erreichen von berufsfeldübergreifenden Deutschkenntnissen auf einem bestimmten Sprachniveau (A2-C2 GER). In berufsspezifischen Spezialkursen für einzelne Berufsgruppen dagegen werden in einem fachspezifischen Unterricht sprachliche Kompetenzen im Rahmen der Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen oder im Rahmen einer Qualifizierungsmaßnahme erworben. 

Um in den Berufssprachkursen unterrichten zu können, müssen Lehrkräfte ab dem 01.07.2022 gemäß § 18 Abs. 5 DeuFöV eine Qualifikation zur Vermittlung berufsbezogener Deutschsprachkenntnisse vorweisen.

Das IB-Sprachinstitut München hat im Sommer 2020 die Genehmigung zur Durchführung dieser Zusatzqualifizierung erhalten.

Für die ZQ BSK sind 80 UE online zu absolvieren. Hinzu kommen noch einmal 80 UE in Selbstlernphasen sowie die Abgabe eines Portfolios.

Um sich anzumelden schicken Sie bitte folgende Unterlagen per Post in die Lindwurmstr. 117, 80337 München:

  • ausgefüllte und unterzeichnete Anmeldung
  • ausgefüllte und unterzeichnete Seminarvertrag und Datenschutzblatt 
  • Original der Kursträgerbescheinigung als Zahlungs- bzw. Fördergrundlage über einen aktiven oder beabsichtigten Einsatz in BSK (Anlage 3)
  • Kopie der BAMF-Zulassung als Lehrkraft in IK

 

Termine 2024

ZQ BSK 1:     21.06.2024 - 12.08.2024 

Reines Online-Seminar

(Kursplan / Modulbeschreibung s.u. unter Downloads)

Der Ablauf

Die additive Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Berufssprachkursen besteht aus acht Modulen, zwischen denen Praxiserprobungs- und Reflexionsphasen vorgesehen sind, um eine möglichst effektive Verzahnung zwischen Theorie und Praxis zu gewährleisten. Nach Ende der Zusatzqualifizierung ist ein Portfolio zu erstellen.

Das Seminar besteht aus 80 UE, die begleitenden Selbstlernphasen haben einen ähnlichen Umfang und werden mit Aufgabenstellungen belegt. 

Die Einrichtungen der Zusatzqualifizierung können die genaue Gestaltung von Seminar- und Selbstlernphasen flexibel handhaben. Welche Inhalte in die Seminarphase sowie in die vor- und nachgelagerten Selbstlernphasen fallen, können wir unserem Konzept anpassen. 

Folgende Module werden in der Zusatzqualifizierung unter Berücksichtigung der berufsbezogenen Sprachförderung erarbeitet:

- Grundlagen der Berufspädagogik
- Förderung des selbstständigen Sprachlernens und arbeitsmarktrelevanter Schlüsselkompetenzen im Erwachsenenalter
- Berufsbezogene linguistische Kompetenz 
- Didaktik und Methodik im berufsbezogenen Deutschunterricht
- Evaluieren, prüfen, testen
- Digitale Kompetenz
- Aufgaben, Rollen und professionelles Handeln der Lehrkräfte in Berufssprachkursen
- Interkulturalität und Integration in den Arbeitsmarkt
 

Die Voraussetzungen

Bevor Sie sich zur ZQ BSK anmelden, vergewissern Sie sich, ob Ihr Berufsabschluss oder Ihre Fortbildungen für eine Direktzulassung anerkannt werden können (Liste der anerkannten Hochschulabschlüsse und Fortbildungen finden Sie auf der BAMF-Homepage).

Wenn Sie über einen dort aufgeführten Abschluss verfügen, können Sie einen Antrag auf Zulassung als Kursleiter*in in Berufssprachkursen ohne ZQ stellen, da Sie diese dann nicht benötigen.

Wenn Sie eine BSK- Zusatzqualifizierung benötigen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • eine BAMF- Zulassung zur Lehrtätigkeit in Integrationskursen gemäß § 15 Integrationskursverordnung
  • Bescheinigung des BSK-Kursträgers über den beabsichtigten Einsatz der Lehrkraft in Berufssprachkursen (zur Vorlage bei der ZQ-Einrichtung für Lehrkräfte in Berufssprachkursen)- s. Anlage 3 unter Downloads. Bitte lassen Sie diesen Nachweis von Ihrem Kursträger ausfüllen und schicken Sie uns das Original zu. Ohne diesen Nachweis ist eine Finanzierung durch das BAMF ausgeschlossen.
  • Digitale Grundkompetenzen, da die ZQ online stattfindet

Nach Abschluss der ZQ BSK können Sie den Antrag auf Zulassung als Kursleiter*in in Berufssprachkursen mit ZQ stellen.

Die Zielgruppe

Alle Lehrkräfte, die eine BAMF- Zulassung zur Lehrtätigkeit in Integrationskursen gemäß § 15 Integrationskursverordnung besitzen.
 

Die Ziele des Angebots

Die Qualifikation der Lehrkräfte zählt zu den wichtigsten Einflussfaktoren für einen erfolgreichen Sprachunterricht.

Die vorliegende Konzeption einer kompetenzorientierten modularen Zusatzqualifizierung basiert auf einer gründlichen Analyse bestehender wissenschaftlicher und fachlich-praktischer Erkenntnisse zu berufsbezogenem Deutschunterricht. Parallel dazu wurde ein Kompetenz- und Anforderungsprofil für Lehrkräfte in Berufssprachkursen entwickelt, um die angestrebte professionelle Handlungskompetenz von Lehrkräften in Berufssprachkursen abbilden zu können.

Die Zulassung als Lehrkraft in Berufssprachkurse erfolgt auf der Grundlage der regelmäßigen Teilnahme und aktiven Mitarbeit, der Selbstlernaktivitäten und der Erstellung eines Portfolios.

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Kontakt

Elena Simon

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Standort

Jugendhilfe & Migration Jugendmigrationsdienst (JMD) München
Lindwurmstr. 117
80337 München
Tel.: 089 600877-0
Fax.: 089 600877-20

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