Begleiteter Umgang nach § 18 SGB VIII
Der "Begleitete Umgang" hat folgende Ziele:
- Anbahnung,
- Wiederherstellung,
- Praktizierung,
- Unterstützung und
- Förderung der Beziehung des Kindes zu dem Elternteil, mit dem es nicht zusammenlebt.
Wir moderieren den begleiteten Umgang im Hinblick auf die Ziele der Maßnahme und stellen die Rahmenbedingungen hierfür zur Verfügung. In diesem Zusammenhang bieten wir den Kindern eine empathische außerfamiliäre Ansprechperson, die sensibel mit den umgangsberechtigten Elternteilen die Umgänge plant und auf einvernehmliche Lösungen hinwirkt.
Im Vordergrund aller Bemühungen steht die Sicherung des Kindeswohls im Rahmen der begleiteten Umgänge.
Für ein ausführliches Gespräch nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.