Betreutes Jugendwohnen
Hilfe für junge Volljährige nach §41 SGB VIII
Das betreute Jugendwohnen bietet jungen Volljährigen eine Wohnform im Übergang zwischen der stationären Jugendhilfe bzw. dem Wohnen bei den Erziehungsberechtigten und der ersten eigenen Wohnung oder Wohngemeinschaft. In Hilfeplangesprächen werden zweimal im Jahr, gemeinsam mit dem Jugendamt, individuelle Entwicklungsziele und Handlungsschritte definiert. In wöchentlichen Treffen arbeiten dann Bewohner*innen und Betreuer*innen an eben diesen individuellen Zielen.
Die Teilnehmer*innen im betreuten Jugendwohnen weisen bereits ein hohes Maß an Selbstständigkeit und Reife auf.
Dabei bietet die Hilfe:
- Hilfe zur Selbsthilfe
- Unterstützung bei der Entwicklung und der Umsetzung einer beruflichen Perspektive
- Unterstützung bei der Entwicklung lebenspraktischer Kompetenzen
- Mobilisierung der Ressourcen des jungen Menschen
- Begleitung bei Ämtergängen und sonstigen Terminen
- Entwicklung eines trägerübergreifenden Helfernetzwerks
- Psychosoziale Versorgung
- Unterstützung bei der Suche einer eigenen Wohnung nach Beendigung des betreuten Jugendwohnens
Der Ablauf
Die Hilfe für junge Volljährige nach §41 SGB VIII wird von den jungen Menschen mit Unterstützung durch Betreuer*innen beim Jugendamt beantragt. In Hilfeplangesprächen wird sowohl die Dauer als auch der Inhalt der Maßnahme festgelegt. In der Regel richtet sich das Angebot an junge Menschen im Alter von 18 bis 21 Jahren.
Die Voraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme ist ein hohes Maß an Verlässlichkeit und Selbstständigkeit (unter anderem im Bezug auf Schul- oder Ausbildungsbesuch) und der Wille zur angemessenen Mitarbeit.
Die Zielgruppe
Das Betreute Jugendwohnen richtet sich an junge Menschen im Alter zwischen 18 und 21 Jahren
- Die sich in der Ablösephase von der Heimeinrichtung bzw. der Herkunftsfamilie befinden
- Denen aufgrund ihrer lebenspraktischen Fähigkeiten und ihres Entwicklungsstandes mit sozialpädagogischer Unterstützung eigenes Wohnen und Leben zuzutrauen ist
- Die zu einer aktiven Zusammenarbeit mit den Betreuern*innen und Jugendamtsmitarbeiter*innen bereit sind
Die Ziele des Angebots
Die pädagogische Zielsetzung des Angebots ist die Hinführung zu einem eigenverantwortlichen Wohnen, Lernen, Arbeiten und Leben. Zentral dabei sind die Hilfe zur Selbsthilfe und eine gelingende Integration in der Gesellschaft.