BeJuga
Brücken bauen
Beschäftigungsförderung Jugendhilfe gemeinsam anpacken
Die Voraussetzungen
Die Maßnahme ist das Richtige für Sie, wenn Sie in einer Bedarfsgemeinschaft im Rems-Murr-Kreis wohnen, SGB II beziehen und mindestens ein Kind unter 18 Jahren bei Ihnen lebt.
Die Zielgruppe
Die Familienbetreuung mit Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von 18 Jahren. Ein Kind muss zu Beginn der Unterstützung minderjährig sein. In dieser Unterstützung geht es darum, die Familien in gemeinsamer Zusammenarbeit im Alltag mit allen relevanten Themen, die für die Familie wichtig sind, individuell und ganzheitlich zu fördern.
Die Ziele des Angebots
Unser Ziel ist es, Sie und ihre Familie in unterschiedlichen Lebenslagen zu unterstützen. Jede Familie ist anders, daher hat diese ihre sehr individuellen Bedürfnisse, auf die wir gezielt in gemeinsamer Zusammenarbeit eingehen können, um die Herausforderungen erfolgreich zu lösen, und neue Perspektiven zu schaffen. Wir begleiten Sie aktiv bei all den Themen, die Ihnen am Herzen liegen, getreu dem Motto "Gemeinsam sind wir stark".