IB WB - Erziehungsbeistandschaft/Einzelfallhilfe
Ambulante Hilfen
Erziehungsbeistandschaft § 30 SGB VIII/ Einzelfallhilfe gemäß §35 und §35a SGB VIIII
Unser Angebot richtet sich an Kinder, junge Menschen und junge Heranwachsende im Alter zwischen 12 und 18 Jahren. Einzelfallbezogen kann die Betreuung auch für jüngere Kinder oder ältere Heranwachsende vereinbart werden.
- Unterbreiten von Hilfsangeboten in allen Lebenslagen der Jugendlichen
- Aufarbeiten von Problemen zwischen Eltern und Jugendlichen
- Hilfe bei Stress in Schule/Ausbildung
- Begleiten bei Behörden- und/oder Ämtergängen
- Beratungsangebote
- Krisenbewältigung
- Begleiten nach Straftaten
- Regelmäßige Elternarbeit (Rendsburger Elterntraining, Hausbesuche, Eltern-Kind-Tage)
- Unterstützung bei der Verselbständigung von Jugendlichen
- Organisierte Durchführung von Ferienfreizeiten
Voraussetzung: 12 – 18 Jahren nach Antragstellung auf Hilfe zur Erziehung durch die Sorgeberechtigten oder die jungen Heranwachsenden selbst
Ziel ist es, dass die jungen Menschen in ihren Familiensystemen entsprechend ihres Entwicklungsstandes und den daraus resultierenden eigenen Möglichkeiten und Bedürfnissen akzeptiert und integriert sind. Die Familie hat im Miteinander eine höhere Konfliktlösungskompetenz erlangt. Bei jungen Heranwachsenden wird einzelfallbezogen die Ablösung vom Elternhaus sowie die eigenverantwortliche Lebensführung vorbereitet.