Arbeitserprobung im Rahmen der vergleichbaren Einrichtung der beruflichen Rehabilitation nach § 51 SGB IX
Wir führen bei jungen Menschen, die aufgrund von Lern- und Leistungsbeeinträchtigungen gemäß SGB III eingestuft sind und einer besonderen Förderung bedürfen, Arbeitserprobungen zur Abklärung der intellektuellen und körperlichen Eignung sowie der Motivation für einen bestimmten Beruf/Berufstätigkeit innerhalb eines Berufsfeldes durch.
Der Ablauf
Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden von der Berufsberatung der Agentur für Arbeit mit zu bearbeitender Fragestellung für zwei bis vier Wochen angemeldet. Im Rahmen der Fragestellung
- überprüfen wir berufspraktische Fähigkeiten in der Werkstatt
- führen wir Tests (Deutsch, Mathematik, Allgemeinwissen, ggf. berufsbezogener Test) zur grundsätzlichen Leistungsfähigkeit durch
- beobachten wir das Verhalten des Teilnehmenden
Unsere Sozialpädagogen, Psychologen, Ausbilder und Lehrkräfte tragen alle gewonnen Informationen zusammen. Die Ergebnisse werden mit dem Teilnehmenden in einem Auswertungsgespräch ausführlich besprochen und in einem Bericht an den Auftraggeber zurückgemeldet.
Die Voraussetzungen
Teilnehmen können Jugendliche und junge Erwachsene, die von der Agentur für Arbeit für die Arbeitserprobung angemeldet werden.
Die Zielgruppe
Lern- und leistungsbeeinträchtigte Jugendliche und junge Erwachsene, die aufgrund ihrer besonderen Situation noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben und deren Engagement, Motivation und Eignung überprüft werden soll.
Weitere Informationen
Unterweisungszeiten im Bildungszentrum:
Mo - Fr:
07:30 Uhr - 16:15 Uhr