Restaurantfachmann*frau
Restaurants, Hotels, Raststätten, Kongresszentren und auch Schiffe sind die Arbeitsstätten für Restaurantfachmänner/-frauen. Zu ihren Tätigkeiten zählen, neben dem Zubereiten, Präsentieren und Servieren von Speisen, die Beratung von Gästen, das Ausrichten von Festivitäten und die Durchführung von Werbeaktionen. Sie beherrschen die Zusammenstellung von Menüs und Getränken ebenso wie die Planung und Organisation des Service in ihrem Betrieb.
Der Ablauf
Anforderungen
- Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf
- Gepflegtes Erscheinungsbild
- Arbeiten am Tisch des Gastes
Abschluss
Anerkannter IHK-Abschluss
Dauer
3 Jahre
Beginn
September
Die Voraussetzungen
Die Agentur für Arbeit prüft die persönlichen Voraussetzungen. Die Anmeldung erfolgt durch die zuständige Berufsberatung.
Die Zielgruppe
Zur Zielgruppe gehören - unabhängig von der erreichten Schulbildung - Jugendliche und junge Erwachsene, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und bisher auf dem freien Arbeitsmarkt noch keinen betrieblichen Ausbildungsplatz gefunden haben.
Die Ziele des Angebots
Ziel ist die Hinführung zur Abschlussprüfung für den Ausbildungsberuf Restaurantfachmann/-frau. Mit erfolgreichem IHK-Abschluss sind die Voraussetzungen für eine Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt geschaffen.