Fachpraktiker*in für Holzverarbeitung
Fachpraktikerinnen und Fachpraktiker für Holz-verarbeitung stellen Holzbauteile wie Bretter oder fertige Produkte aus Holz her. Sie arbeiten daran, Schnittholz, Profilholz, Bretter, Furnier und Spanplatten herzustellen. Die Fachpraktiker für Holzverarbeitung wählen das Holz aus, das dazu verwendet wird. Sie nehmen Maß und fügen Holzteile zusammen. Zum Beispiel leimen sie Einzelteile aneinander. Dabei beachten sie Fertigungsskizzen. Sie bedienen Maschinen wie Sägen, Fräsen und Holzbohrer.
Die Ausbildung zum/zur Fachpraktiker/in für Holzverarbeitung dauert 3 Jahre und schließt mit einer Prüfung vor der zuständigen Handwerkskammer ab. Die ersten 18 Monate dienen der beruflichen Grundausbildung sowie der Berechtigung zum Bedienen der Holzbearbeitungsmaschinen.
Der Ablauf
Ausbildungsinhalte / berufliche Fähigkeiten
- Arbeitsschutz und Unfallverhütung
- Anfertigen und Lesen von Zeichnungen
- Grundfertigkeiten der Holzbearbeitung
- Herstellen von Holzverbindungen
- Schärfen von Werkzeugen
- Bearbeiten von Holz und Holzwerkstoffen mit
stationären Maschinen - Bedienen und Warten von Maschinen
- Behandeln und Beschichten von Oberflächen
- Montage und Demontage
- Verwenden von Hilfsstoffen
Neben den praxisbezogenen Lehrunterweisungen durch die Ausbilder gehören auch vertiefender Unterricht durch die Lehrkräfte sowie die Betreuung durch die Sozialpädagogen zur Ausbildung. Mehrwöchige betriebliche Ausbildungsphasen in ausgewählten, ausbildungsberechtigten Betrieben und der Einsatz in Projektarbeiten erweitern und festigen das Erlernte.
Die Zielgruppe
Abgänger von Förderschulen, Jugendliche mit Lern- und Mehrfachbehinderungen
Die Ziele des Angebots
Anerkannter Berufsabschluss und Integration in den Arbeitsmarkt nach dreijähriger Ausbildung und Prüfung vor der zuständigen Kammer.
Erlangung der vergleichbaren erweiterten Berufsbildungsreife.