Gastfamilien
Die Betreuung eines jungen Menschen in einer Gastfamilie des IB stellt eine intensive Form der Hilfe zur Erziehung dar (§ 27 Abs. 2 SGB VIII). Die Gastfamilien des Internationalen Bundes werden nach § 33 durchgeführt.
Aufgenommen werden unter anderem unbegleitete, minderjährige Ausländer, nach einer stationären Clearingmaßnahme.
Die Jugendlichen müssen sich ein Leben in einer Gastfamilie wünschen oder zumindest vorstellen können.
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In unseren »Flexiblen Hilfen« unterstützen wir Kinder, Jugendliche und Familien direkt vor Ort in ihrem Lebensumfeld. Art und Umfang der Hilfe werden passgenau und individuell für jeden Einzelfall abgestimmt. Unsere erfahrenen Fachkräfte arbeiten vernetzt in zwei ambulanten Teams. Sie sind in unterschiedlichen Fachrichtungen weitergebildet.
Eine Gesamtübersicht unserer Angebote in der Jugendhilfe finden Sie hier!