Intensivpädagogische Mädchenwohngruppe in Solingen
Unser Angebot richtet sich an Mädchen mit abgeschlossener und anerkannter Diagnose einer seelischen Erkrankung sowie an Mädchen, für die trotz verschiedener Verhaltensauffälligkeiten keine Diegnostik nach § 35a SGB VIII vorliegt.
Dies schließst Jugendliche, für die eine Betreuung nach dem Aufenthalt in der Kinder- und Jugendpsychiatrie notwendig ist, je nach Fall und Problematik, ausdrücklich mit ein.
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Rechtsgrundlage : §§ 34, 35a, 41 SGB VIII