Assistenz beim Wohnen (AbW) außerhalb der besonderen Wohnform in Celle
Die Assistenz beim Wohnen (AbW) außerhalb der besonderen Wohnform ist eine ambulant aufsuchende Form psychosozialer Betreuung für Menschen, die eine oder mehrere Behinderungen aufzeigen oder hiervon bedroht sind und deshalb Anspruch auf Eingliederungshilfe haben.
Rechtsgrundlage für die Assistenz als ambulante Maßnahme der Eingliederungshilfe sind § 90 SGB IX und § 78 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX.
Die Finanzierung der Assistenzleistung erfolgt nach den Richtlinien des Rahmenvertrages. Die Leistungen sind von Einkommen und Vermögen abhängig. Sie können auch im Rahmen eines Privatvertrages erbracht werden (Selbstzahler).
Das Angebot der Assistenz beim Wohnen außerhalb der besonderen Wohnform schließt andere Hilfen wie beispielsweise Tagesstruktur, Ambulante Dienste für Hauswirtschaftliche Unterstützung und Pflege nicht aus, sondern kann diese ergänzen. In Abgrenzung zum Wohnheim und zur Klinik bedeutet AbW, dass Mitarbeiter*in nicht permanent, sondern zeitlich begrenzt anwesend sind.
Die einzelnen Leistungen, in denen Unterstützung, Assistenz und/oder Beratung angeboten werden, richten sich nach dem jeweils mit dem Klienten individuell ermittelten Hilfebedarf und in Absprache mit dem Kostenträger. Dabei orientiert sich die Hilfeplanung an den Grundsätzen von SMART (Spezifisch, Messbar, Aktivierend, Realistisch und Terminiert).
Die Voraussetzungen
Notwendige Voraussetzung ist eine grundlegend vorhandene Selbstorganisationsfähigkeit des beeinträchtigten Menschen. Er muss in der Lage sein, den überwiegenden Teil des Lebensalltags allein oder mit Hilfe Dritter strukturieren und bewältigen zu können.
Die Trennung von Vermietungs- und Betreuungsverhältnis wird gewährleistet.
Unter Beachtung des Grundsatzes der orts- und familiennahen Versorgung werden vorrangig Leistungsberechtigte betreut, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Celle haben.
Die Zielgruppe
Für die Aufnahme in die Assistenz beim Wohnen (AbW) sind Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen angesprochen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Eine Altersbegrenzung gibt es nicht.
Unser Angebot richtet sich an Menschen, die
- in einer eigenen Wohnung leben oder leben möchten
- bisher bei den Eltern oder in einer stationären Betreuungsform leben und Unterstützung bei einer eigenständigen Lebensführung benötigen.
Die Motivation selbst bestimmt zu leben und Verantwortung zu übernehmen, spielt in der Betreuung eine wesentliche Rolle. Erwartet wird eine grundsätzliche Fähigkeit zum Einhalten sozialer Spielregeln, sowie die Bereitschaft, an den gemeinsam entwickelten Zielen und Maßnahmen mitzuwirken.
In Absprache mit der nachfragenden Person und den beteiligten Institutionen wird von der koordinierenden Bezugsperson eine gemeinsame Betreuungsvereinbarung in Form eines Hilfeplans erstellt.
Die Ziele des Angebots
Das Ziel unseres Angebotes „Assistenz beim Wohnen außerhalb der besonderen Wohnform“ für Menschen mit Beeinträchtigung ist die Unterstützung und Begleitung bei einer selbstständigen und selbstbestimmten Lebensführung in der eigenen Wohnung mit realistischer Lebensplanung und adäquater sozialer Interaktion.
Die Begegnung mit anderen Menschen sowie die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben werden je nach individuellen Wünschen, Bedarfen und Voraussetzungen ermöglicht. Dazu können auch die berufliche Eingliederung oder eine entsprechende Beschäftigungsmöglichkeit gehören, die wichtig für das Selbstwertgefühl eines Menschen sind.
Empowerment, Hilfe zur Selbsthilfe, Umsetzung von persönlichen Vorstellungen und Wünschen sind der Schwerpunkt unserer Arbeit. Die individuellen Voraussetzungen, Kompetenzen und Ressourcen sind dabei maßgeblich.