Erziehungshilfen
Der IB hat bundesweit ein quantitativ breites und inhaltlich differenziertes Leistungsspektrum ambulanter, teilstationärer und stationärer Erziehungshilfen entwickelt.
In der aufsuchenden sozialpädagogischen Familienhilfe werden Familien bei ihren Erziehungsaufgaben, der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie dem Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützt. Zum Angebotsspektrum des IB im Bereich der ambulanten Erziehungshilfen gehören die systemische Familientherapie und -beratung, das „Rendsburger Elterntraining“, Elternberatung und -coaching, Eltern-Kind-Gruppen, Erziehungsbeistandschaften, Erziehungsberatungsstellen und soziale Trainingsgruppen für Kinder und Jugendliche.
Weitere Schwerpunkte sind sozialräumlich orientierte Erziehungshilfen in Kooperation mit Schulen. Tagesgruppen als teilstationäre Angebote sind für Kinder und Jugendliche neben der Familie und der Schule ein weiterer Lebensort.
Stationäre Erziehungshilfen im IB umfassen eine Vielzahl differenzierter Lebensorte für Kinder und Jugendliche: Kinder- und Jugendheime, heilpädagogische Wohngruppen, Wohngemeinschaften und -gruppen, 5-Tage-Gruppen, familiäre Erziehungsstellen, Betreutes Einzelwohnen, Mutter-Kind-Wohnen, Mädchenwohngruppen, ein Mädchenwohnheim und Inobhutnahmen für männliche und weibliche Jugendliche in sozialen Krisensituationen. Spezialisierte Hilfen sind zwei intensiv-heilpädagogische geschlossene Gruppen für Jungen.
- Sozialpädagogische Familienhilfe
- Rendsburger Elterntraining
- Tagesgruppen
- Kinder- und Jugendheime
- Wohngruppen
- 5-Tage-Gruppen
- Erziehungsstellen

Ziel des Angebots
Vorbereitung der Jugendlichen auf ein selbständiges Leben in eigenem Wohnraum, Arbeits- und Sozialumfeld. Lernen in und an der Realität ; Selbständigkeit nicht als künstliches Lernziel vorsehen, sondern durch die Organisation lebensnaher Bedingungen eigene Erfahrungen sammeln.
Zielgruppe
Jugendliche, bei denen gravierende Entwicklungs- und Beziehungsstörungen eine eigenverantwortliche Entwicklung zur Selbständigkeit nicht zulassen. Jugendliche aus Heimgruppen, bei denen eine Entlassung in die Herkunftsfamilie nicht möglich ist.
beginnt am
laufend
Preis
einkommensabh
enthaltene Mehrwertsteuer
0%
max. Anzahl der Teilnehmer/Plätze
3
Voraussetzungen
Die Hilfe zur Erziehung gewährt das Jugendamt. Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit und Gruppenfähigkeit. Regelaufnahmealter 16 Jahre. Gesetzliche Grundlagen: § 34 SGB VIII (Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform) auch in Verbindung mit § 41 SGB VIII (Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung) § 35a SGB VIII
Fördermöglichkeiten
- Allgemeiner Sozialpädagogischer Dienst
Jugendwohnung Höhentauglich
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Jugendwohnung mit 3 koedukativen Plätzen. Die Jugendwohnung befindet sich im Dachgeschoss des Stammhauses. Aufgrund dieser Lage kann im Einzelfall die Aufnahme bereits ab 14 Jahren erfolgen.
