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Betreuungsweisung

§ 10 JGG

Hier finden Sie Unterstützung & Hilfe

Die Betreuungsweisung soll den Jugendlichen oder Heranwachsenden durch Einzelfallhilfe bei der Bewältigung von Entwicklungsschwierigkeiten sowie problematischen Lebenssituationen, unter Berücksichtigung des sozialen Umfelds, unterstützen.

Inhalte

Individuelle Hilfestellung bei Fragen der allgemeinen Lebensbewältigung, Lebensplanung bei Schwierigkeiten innerhalb der Familie sowie bei akuten Konfliktsituationen.
Die Maßnahme soll unterstützend und stabilisierend wirken.

Die Voraussetzungen

Eine Betreuungsweisung erfolgt:

  • durch jugendrichterliche Weisung/Auflage

Die Zielgruppe

Jugendliche oder Heranwachsende im Alter zwischen 14 und 21 Jahren, die straffällig oder sozial auffällig geworden sind.

Die Ziele des Angebots

  • Förderung der Eigenverantwortlichkeit
  • Hilfestellung bei Problemen verschiedenster Art ( z.B. Ausbildung/Arbeitssuche/Wohnungssuche)
  • Vermeidung erneuter Straffälligkeit
  • Erweiterung der Kompetenzen im Hinblick auf Konfliktlösungs- und Verhaltensstrategien

Kontakt

Standort

Haus des Jugendrechts Mainz
Erthalstr. 2
55118 Mainz
Tel.: 06131 672792
Fax.: 06131 672201

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