Betreuungsweisung
§ 10 JGG
Hier finden Sie Unterstützung & Hilfe
Die Betreuungsweisung soll den Jugendlichen oder Heranwachsenden durch Einzelfallhilfe bei der Bewältigung von Entwicklungsschwierigkeiten sowie problematischen Lebenssituationen, unter Berücksichtigung des sozialen Umfelds, unterstützen.
Inhalte
Individuelle Hilfestellung bei Fragen der allgemeinen Lebensbewältigung, Lebensplanung bei Schwierigkeiten innerhalb der Familie sowie bei akuten Konfliktsituationen.
Die Maßnahme soll unterstützend und stabilisierend wirken.
Die Voraussetzungen
Eine Betreuungsweisung erfolgt:
- durch jugendrichterliche Weisung/Auflage
Die Zielgruppe
Jugendliche oder Heranwachsende im Alter zwischen 14 und 21 Jahren, die straffällig oder sozial auffällig geworden sind.
Die Ziele des Angebots
- Förderung der Eigenverantwortlichkeit
- Hilfestellung bei Problemen verschiedenster Art ( z.B. Ausbildung/Arbeitssuche/Wohnungssuche)
- Vermeidung erneuter Straffälligkeit
- Erweiterung der Kompetenzen im Hinblick auf Konfliktlösungs- und Verhaltensstrategien