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Betreute Arbeitsweisungen

Die betreuten Arbeitsweisungen sind ein Angebot der Sozialhilfe für Jugendliche, die Sozialstunden leisten müssen. Sie befinden sich somit an der Schnittstelle zwischen Jugendstrafrecht und Jugendhilfe. Statt straffällig gewordene Jugendliche mit Geld- oder Freiheitsstrafen zu belegen, bietet das Jugendstrafrecht die Möglichkeit, durch geeignete Maßnahmen die Sozialisation zu fördern sowie soziale Kompetenzen der Jugendlichen zu stärken.

Betreute Arbeitsweisungen vermitteln Orientierung bei der Berufswahl und in der Arbeitswelt, unterstützen bei der Praktikumsvermittlung und vermitteln einen Einblick in spätere Ausbildungs- und Arbeitsfelder.

Die Voraussetzungen

Die betreuten Arbeitsweisungen sind eine Maßnahme der Jugendhilfe, die nach §10 und §15 JGG angeordnet werden kann.

Die Zielgruppe

Jugendliche bis 20 Jahre, die aufgrund eines Urteils nach Jugendstrafrecht an betreuten Arbeitsweisungen teilnehmen müssen.

Die Ziele des Angebots

Prävention gegen die Ausübung weiterer Straftaten durch Förderung sozialer und beruflicher Kompetenzen sowie Stärkung von Eigenveranantwortung und Reflexionsfähigkeit.

Kontakt

Holger Zuber
Fax: 06221-3169540

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Industriestr. 2a
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